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Das Aushandeln von Recht in den Peripherien Südäthiopiens

Projekt gefördert durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft

Förderzeitraum: Mai 2016 bis April 2019

Projektmitarbeiterin: Dr. Susanne Epple

(Foto: Susanne Epple)

Das Projekt untersucht die Aushandlung von Recht im
Rahmen von zunehmend strikter durchgesetztem staatlichem Recht im Süden
Äthiopiens, wo das Gewohnheitsrecht bis
heute dominiert.

Als nie kolonisiertes Land hat Äthiopien sein modernes
Recht erst in den 1960er Jahren nach europäischen Vorbildern eingeführt. Die
Hamar und Bashada, Bewohner der südlichen Tieflandes, lösen ihre Konflikte bis
heute fast ausschliesslich nach lokalem Recht. Vor wenigen Jahren begann die
Regierung das staatliche Recht in allen Regionen Äthiopiens strikter
anzuwenden, jedoch erlaubt die neue äthiopische Verfassung in gewissem Maße die
Anwendung von lokalem Gewohnheitsrecht. So bleibt ein Spielraum für die lokale
Bevölkerung und den Dienstleistenden im Rechtssektor, welcher es erlaubt, dass
anzuwendende Recht in der Streitbeilegung in gewissem Masse auszuhandeln und
kreativ anzuwenden.

Bashada

Das Projekt wird sich besonders mit folgenden Fragen
beschäftigen: (1) das Verständnis der Bashada und Hamar von und die Integration
in das moderne Rechtssystem (2) Entscheidungsprozesse in den lokalen Kommunen
in der Auswahl von Rechtsforen, lokales vs. traditionelles Recht (3) Umgang von
Gesetzeshütern mit Rechtsfällen, die widersprüchliche staatlichem und
traditionellem Recht betreffen; (4) die Übersetzung und Anwendung von
internationalem Recht (insbesondere Menschenrechte) im lokalen Kontext.

Ethnografische Daten werden mit qualitative Methoden
erhoben:

Beobachtung, strukturierte und unstrukturierte
Interviews, Gruppendiskussionen, und Fallstudien. Neben der ubelichemn
Literaturecherche werden zusätzlich auch werden äthiopische Rechtsdokumente
eingesehen und analysiert. Das Projekt wird zeigen wie gegensätzliche Werte
verhandelt werden und so das Wechselspiel pluraler Rechtssysteme erlauben.